Reformierte Landeskirche Kanton Aargau
Kirchenratspräsidium
In der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau sind per 1. Januar 2027 das Amt der Kirchenratspräsidentin, des Kirchenratspräsidenten (60 %) und der Vorsitzenden, des Vorsitzendender Geschäftsleitung der Landeskirchlichen
Dienste (40 %) neu zu besetzen. Beide Funktionen können auch in Personalunion wahrgenommen werden. Das
Kirchenratspräsidium
wird an der Synode vom 3. Juni 2026 für die Amtsperiode 2027– 2030 gewählt. Wählbar ins Kirchenratspräsidium sind alle stimmberechtigten Mitglieder einer schweizerischen evangelisch-reformierten Landeskirche. Ab dem Zeitpunkt des Amtsantritts gilt die Wohnsitzpflicht im Kanton Aargau (§ 106 Abs. 2 Kirchenordnung[SRLA 1.2-1]).
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, führungsstarke, teamorientierte, motivierende Persönlichkeit mit hoher persönlicher Integrität
spezifische Anforderungen für das Kirchenratspräsidium (60 %):
- hohe Identifikation mit der reformierten Tradition und der öffentlich-rechtlichen Verfasstheit der Reformierten Kirche Aargau
- Bereitschaft, sich überzeugend für die Weiterentwicklung der Reformierten Kirche Aargau sowie für die Bewahrung und Förderung von deren Einheit und Vielfalt einzusetzen
- Bereitschaft, die Kirchenreform 26/30 verantwortungsvoll voranzutreiben und umzusetzen
- Fähigkeit zu Vernetzung und überzeugender Vertretung der Landeskirche gegenüber unterschiedlichsten Anspruchsgruppen in Kirche, Staat und Gesellschaft auf lokaler, kantonaler, nationaler und internationaler Ebene
- Bereitschaft, sich für die Relevanz der Kirche in der Gesellschaft einzusetzen und diese zu fördern
- ausgeprägte Kommunikations- und Auftrittskompetenz
- politisches und menschliches Gespür für das Wünsch- und das Machbare
spezifische Anforderungen für den Vorsitz Geschäftsleitung der Landeskirchlichen Dienste (40 %):
- solide Kenntnisse und breite Erfahrung im Management von Non-Profit-Organisationen
- Führungserfahrung und Teamfähigkeit
- Lösungsorientierung und Umsetzungsstärke
- Qualitätsbewusstsein und Dienstleistungsbereitschaft
Kandidierende, deren Kandidaturdossier zusammen mit den Synodeunterlagen an alle Synodale verschickt werden soll, sind gebeten, ihre Kandidatur bei der Kanzlei der Landeskirche anzumelden und ihr Kandidaturdossier bis spätestens 15. April 2026
per E-Mail an kanzlei@ref-aargau.ch zu schicken.
Für Auskünfte zum Amt des Kirchenratspräsidiums stehen Ihnen der bisherige Amtsinhaber, Pfr. Dr. Christoph Weber-Berg, Tel. 062 838 00 11, praesidium@ref-aargau.ch, für Fragen zum Wahlprozedere der Kirchenschreiber, David Zimmer, Tel. 062 838 00 13, kanzlei@ref-aargau.ch, gerne zur Verfügung.